In Kürze tritt eine Änderung des österreichischen Chemikaliengesetzes in Kraft, in der unter anderem die Definitionen für Gifte und die Regelung für den Bezug von Giften verändert werden.
Ameisensäure 85% fällt aufgrund seiner Einstufung ab Inkrafttreten der Änderungen unter das Giftrecht. Zum weiteren Bezug der Ameisensäure benötigt man dann eine Giftbezugsbescheinigung.
Steng genommen und unter Bezugnahme auf dieses neue Gesetz behandeln also Imker Ihre Bienen mit Gift