EU-Förderung 797/2004 Varroabehandlung von Völkern anderer Imker

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imker_neulichtenberg
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EU-Förderung 797/2004 Varroabehandlung von Völkern anderer Imker

EU-Förderung beim Behandlung von Völkern anderer Imker.

 

  • 1. Pro behandeltem Bienenvolk: € 3,60 vorgesehen. à nach Maßgabe der Mittel! Keine „Zwangsbehandlungen“

  • 2.  Voraussetzungen: Der Imker wünscht die Behandlung seiner Völker durch Dritte u. bestätigt dies mit Unterschrift.

  • 3. Wann behandeln: Hauptentmilbung→ ganz wichtig-hier passieren die meisten Fehler u. die kommende Generation von Winterbienen werden geschädigt.       Restentmilbung→ Im Herbst/Winter – nur bei Brutfreiheit!

  • 4.  Welche Bekämpfungsmittel: Ausschließlich nach den Richtlinien, die im Seminar von dem ÖIB empfohlen werden.

  • 5. Abdeckung der Kosten: EU-Fördermittel – Abrechnung erfolgt über das Verbandsbüro d. OIZ. Antrag wird an Biene Österreich weitergeleitet.  Förderzeitraum: 1. Sept. bis 31. Juli (übers Jahr gehend)

                    Förderantrag gibt es bei jedem Landesverband,

            Der Förderwerber muss eine Varroaschulung aber noch besser die  Varroaschulung neu haben!

 

         Lg Manfred