EU-Förderung beim Behandlung von Völkern anderer Imker.
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1. Pro behandeltem Bienenvolk: € 3,60 vorgesehen. à nach Maßgabe der Mittel! Keine „Zwangsbehandlungen“
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2. Voraussetzungen: Der Imker wünscht die Behandlung seiner Völker durch Dritte u. bestätigt dies mit Unterschrift.
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3. Wann behandeln: Hauptentmilbung→ ganz wichtig-hier passieren die meisten Fehler u. die kommende Generation von Winterbienen werden geschädigt. Restentmilbung→ Im Herbst/Winter – nur bei Brutfreiheit!
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4. Welche Bekämpfungsmittel: Ausschließlich nach den Richtlinien, die im Seminar von dem ÖIB empfohlen werden.
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5. Abdeckung der Kosten: EU-Fördermittel – Abrechnung erfolgt über das Verbandsbüro d. OIZ. Antrag wird an Biene Österreich weitergeleitet. Förderzeitraum: 1. Sept. bis 31. Juli (übers Jahr gehend)
Förderantrag gibt es bei jedem Landesverband,
Der Förderwerber muss eine Varroaschulung aber noch besser die Varroaschulung neu haben!
Lg Manfred