Information zum Honigzukauf

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imker_neulichtenberg
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Information zum Honigzukauf

Information zum Honigzukauf:

Gem.§2 Abs.3 GewO ist ein Zukauf bis zu 25% des Verkaufswertes aller Erzeugnisse des jeweiligen Betriebszweiges gewerberechtlich nur bei der Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse zulässig.Bei der Gewinnung tierischer Erzeugnisse ist ein Zukauf nicht vorgesehen.

Ebenso ist steuerrechtlich ein Zukauf bis 25% des Umsatzes des jeweiligen Betriebszweiges nur bei Einkünften aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau,Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte erzeugen, zulässig.

Bei den Einkünften aus Bienenzucht ist ein Zukauf steuerlich nicht vorgesehen.

Es ist somit für einen Imker weder gewerberechtlich noch steuerrechtlich zulässig Honig zuzukaufen.

Quelle: Imkertreffen vom Bezirk Urfahr-Umgebung Information durch den OÖ-Landesverband

LG Manfred