Strafe wegen Täuschung

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Reinhard
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Strafe wegen Täuschung

Gestern beim Imkertreff habe ich von einem Kollegen erfahren, dass er eine über 400 Euro hohe Strafe aufgebrummt bekommen hat.

Er hat Besuch vom Lebensmittelinspektor erhalten. Imkerräume alles ok, dann wollte er noch 2 Gläser zur Überprüfung mithaben.

Cremehonig aus Sonnenblumen  - den hat er mitgenommen.

Die Untersuchung bei der AGES hat ergeben, dass ein hoher Anteil an Honig vom japanischen Schnurbaum drinnen war. Also Täuschung des Kunden. Somit musste er die Untersuchungskosten und die Strafe berappen - in Summe über 400 Euro!

Dass dadurch keinerlei finanzieller Vorteil für ihn damit verbunden war, ist irrelevant.

 

Lustiges am Rande: Genau DIESER Honig hat bei der Wieselburger Ab Hofmesse eine Medaillie erhalten. Das relativiert viel....

 

Darum vor allem an alle Neuimker:

Bitte überlegt euch gut, WAS ihr über das Etikett anbietet und was im Glas drinnen ist! Und vor Allem auch, ob nicht andere Trachtpflanzen eine vermeintlich gute Tracht verfälschen können!

Pfiati, Reinhard

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

 

Genau deswegen rate ich jedem einen Hygienekurs bzw. Rechtskurs zu besuchen.

Genau Dieses kann mir nicht passieren, obwohl Sonnenblume einen grossen Teil unserer Ernte ausmacht.

 

Am Etikett muss stehen:

 

Sonnenblumen(creme)honig

(mit Sommertrachtanteil)

 

Und schon bist du diesbezüglich aus dem Schneider.

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Re: Strafe wegen Täuschung

Ob da die Interpretation nicht danebenliegt.

Mit der Pollenanalyse wird der Herkunftsregion des Honigs überprüft.

Ich gehe davon aus, dass die Behörde festgestellt hat, dass dieser außerordentlich hohe Pollenanteil vom "Japaniasche Schnurbaum" NICHT IN ÖSTERREICH eingetragen wurde, alleine das Abfüllen dieses Honigs im Imkerbundglas würde diese Strafe nach sich ziehen.

Da wäre ein anderes Thema anzuregen:

Wie kommt ein unmöglicher ausländischer Blütenpollenanteil in einen einheimischen Honig, wenn er in diesem Anteil nicht aus unserer Natur stammen kann!

Beste Grüße!

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

Ob da die Interpretation nicht danebenliegt.

Mit der Pollenanalyse wird der Herkunftsregion des Honigs überprüft.

Ich gehe davon aus, dass die Behörde festgestellt hat, dass dieser außerordentlich hohe Pollenanteil vom "Japaniasche Schnurbaum" NICHT IN ÖSTERREICH eingetragen wurde, alleine das Abfüllen dieses Honigs im Imkerbundglas würde diese Strafe nach sich ziehen.

Da wäre ein anderes Thema anzuregen:

Wie kommt ein unmöglicher ausländischer Blütenpollenanteil in einen einheimischen Honig, wenn er in diesem Anteil nicht aus unserer Natur stammen kann!

Beste Grüße!

 

Doch kann sein, der japanische Schnurbaum wird mittlerweile auch hier angepflanzt.

Und soll sehr gut Tracht liefern.

Sommerbiene
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Re: Strafe wegen Täuschung

Ein "außerordentlich hoher Pollenanteil" von dieser Pflanze, wie Reinhard schreibt, ist allerdings ungewöhnlich, müssen in diesem Fall doch sehr große Flächen mit Bepflanzungen dieses Baumes vorhanden sein.

Grüße von der Sommerbiene.

PuraVida
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Re: Strafe wegen Täuschung

An einem meiner Standorte in Wien gibt es ganze Alleen mit dem japanischen Schnurbaum. 

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Re: Strafe wegen Täuschung

Das sollte kein Problem sein. Der Imker Franz Z. aus dem Görtschitztal hatte auch so eine Strafe am Hals. Er hat berufen und die Pflanzen, deren Pollen nur in recht geringen Spuren vorhanden waren in einem nahen Park nachgewieen. Die Behörde ist davon ausggegangen, dass dieser Pollen in Kärntner Honigen auszuschließen ist. Dafür gibt es aber einen Pollenkataster, der nötigenfalls auch aktuallisiert werden sollte.

Man sieht, auch die Behörden könnnen lernen.

Beste Grüße

Reinhard
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

Ich gehe davon aus, dass die Behörde festgestellt hat, dass dieser außerordentlich hohe Pollenanteil vom "Japaniasche Schnurbaum" NICHT IN ÖSTERREICH eingetragen wurde, alleine das Abfüllen dieses Honigs im Imkerbundglas würde diese Strafe nach sich ziehen.

Da gehst du leider von einer falschen Annahme aus. Nach der Analyse (Pollen von Schmetterlingsblütlern) ist der betroffene Imker auf die Suche gegangen und hat die Schnurbäume als Verursacher entdeckt.

 

 

Pfiati, Reinhard

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Re: Strafe wegen Täuschung

Lieber Herr Moderator,

du zitierst ein altes Posting. Wenn der Blütenpollen im Einzugsbereichs des Imkers nachweisbar ist, kann gegen den Strafbescheid berufen werden und die Behörde ist dann veranlasst den Pollenkataster zu akutalisieren. Der Imker hat dann gar nichts zu zahlen. Zahlen aber Jammern - selbst schuld wer sich nicht wehrt..

Wie gesagt, vergesst was ich geschrieben habe, die Erfahrung des Imkers Franz Z., der mit der Berufung Erfolg hatte scheint in der Diskussion nicht gewünscht... ich verstehe euch schon immer besser ;-)

 

Beste Grüße

 

Toni1961
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Re: Strafe wegen Täuschung

Ein Frage an Reinhard!

Was hat er als Honigbezeichnung auf der Etikette stehen gehabt?

Bei Sortenhonigbezeichnung gibt es sicher immer wieder Probleme. Allgemeine Bezeichnungen sind da sicher gescheiter.

Sepp ich gebe dir recht. In der heutigen Zeit wo zahlreiche Neophyten überall wachsen, kann der Pollenkataster gar nicht aktuell sein, daher nicht alles gefallen lassen.

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

Lieber Herr Moderator,

du zitierst ein altes Posting. Wenn der Blütenpollen im Einzugsbereichs des Imkers nachweisbar ist, kann gegen den Strafbescheid berufen werden und die Behörde ist dann veranlasst den Pollenkataster zu akutalisieren. Der Imker hat dann gar nichts zu zahlen. Zahlen aber Jammern - selbst schuld wer sich nicht wehrt..

Wie gesagt, vergesst was ich geschrieben habe, die Erfahrung des Imkers Franz Z., der mit der Berufung Erfolg hatte scheint in der Diskussion nicht gewünscht... ich verstehe euch schon immer besser ;-)

 

Beste Grüße

 

 

Irrtum Herr Bodner

 

Er ist trotzdem "dran" wegen falscher Etikettierung.

Für Sortenhonig ist ein bestimmter Anteil an Sortenpollen bzw. Honig zwingend vorgeschrieben.

Wenn er es eben unterlassen hat, wie oben von mir beschrieben

 "mit Sommertrachtanteil" anzugeben, wird ihm die Behörde trotzdem auf die Zehen steigen.

Er hätte dann nämlich von sich aus eine Pollenanalyse machen lassen müssen.

Sommerbiene
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Re: Strafe wegen Täuschung

guenther schrieb:

[Für Sortenhonig ist ein bestimmter Anteil an Sortenpollen bzw. Honig zwingend vorgeschrieben.

Ich bin informiert, dass es mindestens 50% sind. Ist das korrekt?

Grüße von der Sommerbiene.

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Und das ein Herr Franz Z. mit der Berufung durchgekommen ist, ist unerheblich, da war ihm offenbar die Behörde wohlgesonnen sonst nichts.

 

Denn in dem Fall ist der "Inverkehrbringer" also der Imker voll verantwortlich.

Auch wenn er nicht wusste das seine Bienen statt an der Sonnenblume auch am Schnurbaum genascht haben.

 

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Re: Strafe wegen Täuschung

@guenter

Ich verlasse mich da lieber auf Fakten...

es ist mir schon klar, dass dies hier ein Dikussionsforum ist, da hat glaubt sich schon mal die Mehrheit oder der Heftigste im Recht...

Es gilt aber das gültige Recht, das nicht 100% Anteil der Sortenbezeichnung vorschreibt...

Ich hätte kein Problem mich zu irren, das ist ja menschlich...

Hier aber die Publikation der AGES dazu

http://www.ages.at/fileadmin/AGES/COM_Bilder/100_Jahre_Codex/Schachner_Taeuschungsschutz.pdf

Beste Grüße

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Sommerbiene schrieb:

guenther schrieb:

[Für Sortenhonig ist ein bestimmter Anteil an Sortenpollen bzw. Honig zwingend vorgeschrieben.

Ich bin informiert, dass es mindestens 50% sind. Ist das korrekt?

 

Ich hab im Kurs sofern ich mich erinnere gehört das es mindestens 60 Prozent sein müssen.

Und dafür ist der Imker, nicht die Bienen, voll verantwortlich.

Er muss es eben im  Zweifelsfall richtig etikettieren.

So wie von mir angegeben.

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Re: Strafe wegen Täuschung

Sicherheitshalber auch eventuelle FUTTERRESTE auf der Etikette anführen... und ein Beipacktext mit Nebenwirkungen der Behandlungmittel, die nicht verwendet wurden aber aus der Landwirtschaft in den Honig gleangt sein könnten...

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

@guenter

Ich verlasse mich da lieber auf Fakten...

es ist mir schon klar, dass dies hier ein Dikussionsforum ist, da hat glaubt sich schon mal die Mehrheit oder der Heftigste im Recht...

Es gilt aber das gültige Recht, das nicht 100% Anteil der Sortenbezeichnung vorschreibt...

Ich hätte kein Problem mich zu irren, das ist ja menschlich...

Hier aber die Publikation der AGES dazu

http://www.ages.at/fileadmin/AGES/COM_Bilder/100_Jahre_Codex/Schachner_Taeuschungsschutz.pdf

Beste Grüße

 

Danke Herr Bodner für das Ausgraben des Ages-Dokumentes.

Es bestätigt meine Angaben nämlich.

 

In dem Dokument wird der durchschnittliche Sonnenblumenpollenanteil von Sonnenblumensortenhonig mit 57 Prozent angegeben.

 

Wenn man jetzt einen Honig der meinetwegen nur 52 Prozent Sortenpollen beinhaltet als reinen Sonnenblumenhonig etikettiert kann man mit der Behörde Troubles bekommen.

Daher nochmal entweder Etikett mit Zusatz auf allgemeine Tracht versehen, oder Pollenanalyse machen lassen.

 

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Re: Strafe wegen Täuschung

"Honig von der Wanderung zur SONNENBLUMENTRACHT"

x mal überprüft / immer standgehalten!

es steht nur drauf wo ich war, nicht welche Honigsorte drinnen ist.

es gibt unzählige Möglichkeiten, umwegig auf die Trachtquelle hinzuweisen...

aber jeder kann alles verkomplizieren... wer will das?

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Re: Strafe wegen Täuschung

UND genau lesen was dortsteht...

die Honig-Probe hatte 57% bei einer Bandbreite von 12 - 92 %

Die Bandbreite ist deshalb so groß, weil sehr große Konkurrenzpollen das Bild bis 12% hinunter verfälschen können...

naja, jeder kann das natürlich lesen wie er es will!

Beste Grüße

 

 

 

 

 

 

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

"Honig von der Wanderung zur SONNENBLUMENTRACHT"

x mal überprüft / immer standgehalten!

 

Eben, das glaub ich auch gerne dass das standhält.

 

Aber sobald klar und ohne Verweis auf mögliche beinhaltete andere Tracht draufsteht:

"Sonnenblumenhonig"

bzw.

"Sonnenblumencremehonig"

wird der vorgeschriebene Mindestanteil an Sortenpollen schlagend.

Und wenn der Honig das nicht enthält ist man normalerweise "dran".

 

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

UND genau lesen was dortsteht...

die Honig-Probe hatte 57% bei einer Bandbreite von 12 - 92 %

Die Bandbreite ist deshalb so groß, weil sehr große Konkurrenzpollen das Bild bis 12% hinunter verfälschen können...

naja, jeder kann das natürlich lesen wie er es will!

Beste Grüße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

So ist es aber nicht.

Es gibt genau vorgeschriebenen Mindestanteil für Sortenhonig.

Das von mir angeführte ist eher als Beispiel zu verstehen, weil es sich mir derzeit entzieht wo das genau definiert ist.

hely1
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Re: Strafe wegen Täuschung

Hallo

Wo stehen die % wieviel Anteil der jeweiligen Sorte drinnen sein soll? Das mit den 50 oder 60% Anteil ist ja auch wieder eine Vermutung, wie so vieles in der Imkerei.

Im Gesetztestext steht ja nur "vollständig oder überwiegend", also so genau wie vieles in Österreich! Vollständig ist mir schon klar, geht aber in der Imkerei nicht, Überweigend? Wie viel ist Überweigend. 51%???.

Also ich schreibe schon immer, "Frühjahrsblütenhonig mit ....., oder Frühjahrsblütencremehong mit ......, genauso halte ich es mit der Sommerblüte! Ich denke das ich so keine Beanstandung habe!

Grüße Helmut

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sommerbiene
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Re: Strafe wegen Täuschung

hely1 schrieb:

 Überwiegend? Wie viel ist Überwiegend? 51%???

 

 

JA. mindestens 51 % .

 

Grüße von der Sommerbiene.

Sommerbiene
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

"Honig von der Wanderung zur SONNENBLUMENTRACHT"

Wäre man streng, könnte man über die Sinnhaftigkeit dieser Angabe diskutieren. 95% der Konsumenten glauben, der Herr Bodner war wandern und hat Honig eingekauft Zwinkernd

Welcher Honigkonsument weiß denn schon, was Wandern bedeutet?

Grüße von der Sommerbiene.

cornelius
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Re: Strafe wegen Täuschung

Um mißliebigen Imker"kollegen" und Behörden keinen Grund zu Beschwerden zu geben, habe ich noch nie ( in 40 Jahren) eine Sortenbezeichnung auf meinen Etiketten angeben. Damit hatte ich niemals Probleme . In der Regel konnte/ kann der potentielle Kunde den zu erwerbenden Honig vor dem Kauf testen.

Honigkauf ist und bleibt Vertrauenssache!

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Anscheinend dürfte hier der Eine oder Andere nicht wissen was die Deklaration eines Sortenhoniges erst ausmacht.

 

Frühjahrsblütenhonig, Sommerblütenhonig....

Honig aus der Wanderung zur Sonnenblumentracht........

ist KEINE Sortendeklaration im Sinne der Vorschriften.

 

Sonnenblumenhonig,Rapshonig,Lindenblütenhonig, Akazienhonig OHNE zusätzliche Angabe auf das Vorhandensein einer weiteren Tracht ist die Deklaration von Sortenhonig.

Und erst hier wird die Mindestmenge von Sortenpollen schlagend.

Ich weiss dass das in den Augen des Einen oder Anderen Haarspaltereien sein mögen, aber wir haben das im Landesverband mehrmals ausführlichst diskutiert.

hely1
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Re: Strafe wegen Täuschung

Hallo

Natürlich können die Kunden den Honig kosten! Aber trotzdem will der Kunde wissen was in welchem Glas drinnen ist. Ich mache jedes Jahr in etwa 10 verschiedene Honige und die Kunden kaufen meistens verschiedene Sorten, die wollen dann zu Hause auch noch wissen was in welche Glas ist!

Grüße

Helmut

Bienenwerkstatt
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Re: Strafe wegen Täuschung

 

 

[/quote]

Für Sortenhonig ist ein bestimmter Anteil an Sortenpollen bzw. Honig zwingend vorgeschrieben.

[/quote]

Weiß jemand WO diese Vorschrift aufliegt?

LG Heinz

je einfacher desto besser
www.bienenwerkstatt.at

Reinhard
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

Lieber Herr Moderator,

du zitierst ein altes Posting. Wenn der Blütenpollen im Einzugsbereichs des Imkers nachweisbar ist, kann gegen den Strafbescheid berufen werden und die Behörde ist dann veranlasst den Pollenkataster zu akutalisieren. Der Imker hat dann gar nichts zu zahlen. Zahlen aber Jammern - selbst schuld wer sich nicht wehrt..

Wie gesagt, vergesst was ich geschrieben habe, die Erfahrung des Imkers Franz Z., der mit der Berufung Erfolg hatte scheint in der Diskussion nicht gewünscht... ich verstehe euch schon immer besser ;-)

Lieber Herr Boder (anscheinend hast du es entgegen den Gepflogenheiten aller anderen User hier) gerne besonders förmlich:

Ein altes Posting?? Das war 4 Stunden vor meinem Beitrag!!

 

Ich bin nicht selber betroffen, sondern kann nur wiedergeben, was ich gehört hab. Wenn Sonnenblumencremehonig draufsteht und Schnurbaumcremehonig drinnen ist (übertrieben gesagt), dann ist es eben Täuschung. Und das hat nichts mit deiner erwähnten Berufung zu tun.

 

Auch Niklas (angesprochen wg. der Medaillie bei der Ab Hof Messe für den gleichen Honig) hat nicht weiterhelfen können.

 

Wer weiß, wie Honig vom Schnurbaum schmeckt? Hätte das bei der Verkostung (verkostet wurde ja Sonnenblumencremehonig) nicht auffallen müssen?

Pfiati, Reinhard

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Re: Strafe wegen Täuschung

@Sommerbiene

stimmt ja auch.. ich gehe mit meinen Bienen auch immer wandern...

zur Almrauschblüte...  in die Berg bin i gern... ;-)

nach Möglichkeit statt dem Rucksack einen Bienenstock am Rücken...

gerade bei der Almrauschblüte müßte Alpinrhododendron draufstehen... das irritiert noch mehr...

Beste Grüße

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Bienenwerkstatt schrieb:

 

 

[/quote]

Für Sortenhonig ist ein bestimmter Anteil an Sortenpollen bzw. Honig zwingend vorgeschrieben.

[/quote]

Weiß jemand WO diese Vorschrift aufliegt?

LG Heinz

 

Ich habe leider nur etwas von CELLE gefunden, aber auch hier wird der Begriff "überwiegend" mit 60 Prozent definiert.

Und so wie wir mit den Gesetzen an Deutschland dranhängen kann man annehmen dass das auch bei uns so definiert ist.

 

http://www.laves.niedersachsen.de/portal/search.php?_psmand=23&q=sortenh...

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Re: Strafe wegen Täuschung

Ich gehe davon aus, dass der Leitpollen, der den zur Deklarierung notwendigen Anteil erreicht hat, anzugeben ist. Wir haben in Honigen eine Vielfalt an Pollenarten drinnen, der Unglaublich ist.

Wir haben schon vor ca. 20 Jahren an einem Berliner Institut einen vermeintlich "frühen Waldhonig" (eigentlich wachsen Himbeere und Brombeere auch im Wald, da steht nichts von Fichten und Tannenbaum) untersuchen lassen. Da gabe es Pollen von unzähligen Pflanzen zu erkennen. Trotzdem muss dann nicht auf alle hingewiesen werden, denn da Bienen "blütenstetig" ist, ist abgesehen vom Waldhonig immer ein sehr überwiegender Honig vorhanden.

Zu diesem Thema wäre es sicher interessant, einen "Spezialisten" ersuchen, hier an der Diskussion teilzunehmen. Herr WL Reitinger, der ja im "Zivilberuf" im Bereich der Lebensmittelsicherheit/Lebensmittelaufsicht tätig ist, könnte da 100% sicher Informaionen einbringen. Vielleicht lädt man Herrn WL Reitinger per EMail ein, sich hier einzuklinken, das wäre für alle ein Gewinn...

Das wäre vielleicht insgesamt anregbar, Fachfunktionäre und Entscheidungsträger per EMail zur Teilnahme bei speziellen Themen einzuladen.

WL Reitinger kennt die notwendigen Pollenanteile genau, in Tirol hat er einmal im Vortrag darüber ausgeführt, dass beim Almrosenhonig mindestens 50% Almrosenpollen drinnen sein müssen. Auch da sind die anderen Pollen nicht anzuführen gewesen. Als zuständiger Referent beim ÖIB und Lebensmittelinspektor halte ich seine Ausführungen für bindend.

Übrigens, spart euch die "förmlichen Anreden" ich habe nie darum gebeten, auf das "Sie" ist ein anderer Imkerkollege bestanden. Mit dieser Art der Anrede versuchen einige User mich zu provozieren... das kitzelt mich aber nicht... das geht mit ihr wisst wo vorbei...

Beste Grüße

 

 

 

 

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

 

Was ich vergessen habe:

 

http://www.laves.niedersachsen.de/portal/search.php?_psmand=23&q=sortenh...

 

runterscrollen und den fünften Downloadbutton wo steht Sortenhonig (ohne Poster) anklicken.

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

 

Wer es nicht finden sollte:

 

Zitat:

 

 Im Kommentar zur Honigverordnung wird der Begriff „überwiegend“ definiert mit mindestens 60 % Nektar- resp. Honigtauanteil der angegebenen Sorte.

 

Das ist allerdings die deutsche Honigverordnung.

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Re: Strafe wegen Täuschung

Ach so... ich dachte, es geht um die Österreichischen Deklarierungsbestimmungen...

In Italien sind sie betreffend den Formulierungen noch strenger, dort dürfen mit bestimmten Aussagen keine Diskriminierungen passieren...

zB. übliches,was "normal" ist, darf nicht angeführt werden:

"kalt geschleudert" würde andere nicht so ausgewiesene Honige diskriminieren warm oder heiß geschleudert worden zu sein.. deshalb sind in Italien Bezeichnungen dieser Art verboten...

guenther
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Beigetreten: 30.05.2011
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

Ach so... ich dachte, es geht um die Österreichischen Deklarierungsbestimmungen...

In Italien sind sie betreffend den Formulierungen noch strenger, dort dürfen mit bestimmten Aussagen keine Diskriminierungen passieren...

zB. übliches,was "normal" ist, darf nicht angeführt werden:

"kalt geschleudert" würde andere nicht so ausgewiesene Honige diskriminieren warm oder heiß geschleudert worden zu sein.. deshalb sind in Italien Bezeichnungen dieser Art verboten...

 

"kalt geschleudert" ist neuerdings auch bei uns verboten Herr Bodner.

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Re: Strafe wegen Täuschung

und da ist das Problem

Honiganteil ist nicht Pollenanteil, denn verschiedene Honigsorten bringen verschiedene werte bei den  Pollenanteilen, die noch verschieden in der Größen sind, deshalb die Bandbreite...

Wobei bei Honigtautrachten der Pollenanteil des Honigtaus erst gefunden werden muss... Da kann der Pollenanteil des Himbeere dominieren obwohl nur ein geringer Honiganteil dabei ist...

Beste Grüße

 

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Re: Strafe wegen Täuschung

@guenter

ja, Herr Günther - es wurde nachgezogen...

die Info war sachlich gemeint...

auch "aus bodenständiger Imkerei"... "gut gereift"... "hygienisch einwandfrei"... "sauber verarbeiter"... und alles andere ist verboten... - mittleierweilen auch in Österreich - das Verbot richtet sich nicht aúf "kalt geschleudert"...

aber ich verstehe... ich ziehe mich vom Thema zurück... da hat jemand Probleme mit meinen Infos...

viel Vergnügen noch...

Beste Grüße

Sommerbiene
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

aber ich verstehe... ich ziehe mich vom Thema zurück... da hat jemand Probleme mit meinen Infos...

Sei nicht so empfindlich.

Grüße von der Sommerbiene.

guenther
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

aber ich verstehe... ich ziehe mich vom Thema zurück... da hat jemand Probleme mit meinen Infos...

 

Im Gegenteil mit guten Info´s hat hier sicher niemand Probleme.

Es geht wohl eher um die Art des Vortrages.

 

Und was die Förmlichkeit angeht, wenn hier jemand premierenhaftig mit seinem allerersten Posting mehr als "ungewöhnlich" auftritt, darf sich nicht wundern wenn ein Neuankömmlingen entgegengebrachter Vertrauensvorschuss auch gleich wieder weg ist.

Da bleibt man dann eher als Selbstschutz beim althergebrachten "SIE".

Also bitte nicht als Provokation verstehen.

 

 

Reinhard
Moderator
Bild von Reinhard
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Re: Strafe wegen Täuschung

Josef Bodner schrieb:

aber ich verstehe... ich ziehe mich vom Thema zurück... da hat jemand Probleme mit meinen Infos...

viel Vergnügen noch...

Wo das Problem liegt, sei jedem selber überlassen, das festzustellen!

Ziehende soll man nicht aufhalten - viel Glück auf deinen Wegen!

Pfiati, Reinhard

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Re: Strafe wegen Täuschung

@Reinhard

danke für deine Wünsche...

ich weiß deine Wertschätzung zu würdigen und bin beim nächsten Theme, wenn ich annehme, dass ich was dazu beitragen kann, sicher gerne dabei

Beste Grüße